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Post & Zustellung

RSb- und RSa-Brief mit Postvollmacht: Wer annehmen darf

RSb- und RSa-Briefe darf auch ein Dienstleister mit Postvollmacht übernehmen. So funktioniert die Vollmacht, das leistet Premium ab 129 EUR pro Monat.

Stephan HolzbachVeröffentlicht am 7. Juni 2026

Eingeschriebener Brief mit Zustellnachweis und Stempel

RSb- und RSa-Briefe darf auch ein Dritter mit Postvollmacht übernehmen. Ausgenommen sind nur Sendungen mit dem Vermerk „Nicht an Postbevollmächtigte“, diese stellt die Post ausschließlich dem Empfänger persönlich zu. Für Unternehmen heißt das: Die Abholung von RSa- und RSb-Briefen lässt sich an einen Dienstleister auslagern, bei 1010.works ist sie im Premium-Paket für 129 EUR pro Monat bei Jahreszahlung enthalten, inklusive hinterlegter Postvollmacht. Wer die Regeln kennt, verpasst keine behördliche Frist. Stand Juni 2026.

Was ist der Unterschied zwischen RSa und RSb?

RSa ist die eigenhändige Zustellung: Übernehmen dürfen der Empfänger selbst oder eine Person mit seiner Postvollmacht. RSb ist die nachweisliche Zustellung, bei der zusätzlich ein Ersatzempfänger unterschreiben darf. Beide Briefarten verwenden Behörden und Gerichte in Österreich, beide kommen mit Zustellnachweis. Der Unterschied liegt allein darin, wer unterschreiben darf.

  • RSa, blaues Kuvert: der Empfänger persönlich oder eine Person mit Postvollmacht, keine Ersatzzustellung an Mitarbeiter oder Familienmitglieder ohne Vollmacht
  • RSb, weißes Kuvert: auch Ersatzempfänger oder Personen mit Postvollmacht

Typische RSb-Sendungen sind Bescheide, Mahnungen und Mitteilungen von Behörden. RSa ist für Schriftstücke reserviert, bei denen eine Ersatzzustellung ausgeschlossen sein soll. Wer eine GmbH oder ein Einzelunternehmen führt, bekommt früher oder später beide Briefarten, und fast immer hängt eine Frist daran. Deshalb gehört die Frage, wer diese Briefe annimmt, in die Planung jeder Geschäftsadresse und nicht in die Kategorie Detailfrage.

Darf ein Dienstleister RSa-Briefe übernehmen?

Ja, wenn er eine Postvollmacht des Empfängers hat. Ausgeschlossen ist bei RSa nur die Ersatzzustellung an Mitbewohner, Angehörige oder Mitarbeiter ohne Vollmacht. Trifft der Zusteller niemanden an, der übernehmen darf, hinterlegt die Post den Brief in der Filiale und wirft eine Verständigung ein. Wichtig: Auch ein hinterlegter RSa-Brief gilt mit Beginn der Abholfrist als zugestellt, Fristen laufen ab diesem Tag, ob der Brief abgeholt wird oder nicht.

Eine Ausnahme gibt es: Trägt die Sendung den Vermerk „Nicht an Postbevollmächtigte“, stellt die Post sie ausschließlich dem Empfänger persönlich zu, eine Postvollmacht reicht dann nicht. Die Hinterlegungsanzeige nehmen wir in allen Paketen für Sie entgegen, solche Sendungen holen Sie selbst bei der Post ab.

Wie funktioniert die Postvollmacht für RSa- und RSb-Briefe?

Mit einer Postvollmacht ermächtigen Sie eine Person oder einen Dienstleister, RSa- und RSb-Sendungen und andere Post für Sie zu übernehmen. Der Ablauf bei 1010.works:

  • Sie buchen das Premium-Paket und unterschreiben die Postvollmacht
  • Wir hinterlegen die Vollmacht, ab dann übernehmen wir Ihre RSa- und RSb-Briefe an der Adresse Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien und holen hinterlegte Sendungen bei der Post ab
  • Sie erhalten den Inhalt als Scan und sehen sofort, welche Frist läuft
  • Das Original holen Sie Mo bis So ab oder lassen es EU-weit weiterleiten

Damit ist der kritischste Postweg eines Unternehmens abgedeckt: Behördenbriefe erreichen Sie auch dann, wenn Sie nicht in Wien sind. Die Vollmacht gilt für die Sendungen an Ihre Firma an unserer Adresse, sie bleibt bestehen, solange das Paket läuft, und endet mit der Kündigung. Sie behalten also jederzeit die Kontrolle darüber, wer Ihre Post übernehmen darf.

Was passiert mit einem RSb-Brief ohne Postvollmacht?

Trifft der Zusteller niemanden an, der annehmen darf, wird der Brief bei der Post hinterlegt und gilt mit Beginn der Abholfrist als zugestellt. Die Frist im Bescheid läuft ab diesem Zeitpunkt, auch wenn Sie von dem Brief nichts wissen. Genau hier entstehen die teuren Fälle: versäumte Einspruchsfristen, versäumte Zahlungsfristen, Säumnisfolgen.

Für Unternehmen mit einer Adresse ohne ständige Besetzung ist das das Kernrisiko, etwa bei einer reinen Briefkastenlösung oder einer Wohnadresse, an der tagsüber niemand erreichbar ist. Eine Geschäftsadresse mit Postvollmacht löst es: Es ist immer jemand da, der RSa- und RSb-Sendungen übernehmen darf, und Sie werden umgehend informiert.

Welches Paket brauchen Sie für die RSa- und RSb-Abholung?

Das Premium-Paket für 129 EUR pro Monat bei Jahreszahlung oder 149 EUR bei monatlicher Zahlung, zuzüglich USt, umfasst die RSa- und RSb-Abholung mit Postvollmacht. In den Paketen Basic (49 bzw. 59 EUR) und Plus (79 bzw. 89 EUR) nehmen wir Ihre Geschäftspost und die Hinterlegungsanzeigen entgegen, hinterlegte RSa- und RSb-Sendungen holen Sie dort selbst bei der Post ab. Premium enthält außerdem alle Leistungen aus Plus, also unbegrenzte Scans und EU-weite Weiterleitung, sowie 4 Stunden Meetingraum pro Monat. Alle Pakete sind monatlich kündbar, der Standort nimmt Geschäftspost seit 2015 an. Den vollständigen Vergleich finden Sie in der Preisübersicht.

Fazit

Die Faustregel ist einfach: RSa und RSb lassen sich mit Postvollmacht delegieren, nur Sendungen mit dem Vermerk „Nicht an Postbevollmächtigte“ nicht. Hinterlegte Briefe gelten mit Beginn der Abholfrist als zugestellt, deshalb entscheidet die Organisation Ihrer Postannahme darüber, ob Sie Fristen einhalten. Mit dem Premium-Paket für 129 EUR pro Monat übernimmt der Postservice von 1010.works die RSa- und RSb-Abholung für eine echte Adresse im 1. Bezirk, mit Scan, Abholung Mo bis So und EU-weiter Weiterleitung. So bleibt Behördenpost ein Prozess und kein Risiko.